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Hurra, ich komme in die Schule!
Zum Schuljahr 2024/25 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Sep. 2024 das sechste Lebensjahr vollenden. Die Anmeldung für die Grundschule muss bis 28. Feb. 2024 in der zuständigen Grundschule erfolgen.
Ausnahmen:
- Schulpflichtige Kinder können – auf Antrag der Eltern – durch die Schulleiterin oder den Schulleiter für ein Schuljahr zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass sie nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können (§ 51 Absatz 2 Brandenburgisches Schulgesetz). Die Entscheidung erfolgt nach schulärztlicher Untersuchung und nach Beratung durch die Schule.
- Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können – auf Antrag der Eltern – von der Schule aufgenommen werden.
- In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August in der Schule aufgenommen werden.
- Im Einzelfall kann auf Antrag der Eltern eine Aufnahme in die Jahrgangstufe 2 erfolgen oder auch im laufenden Schuljahr in die Jahrgangstufe 1, je nach Entwicklungsstand des Kindes.
Schulanmeldung in unserer Schule zum Sj.2024/2025
Wann?: nähere Informationen folgen Wie?: nähere Informationen folgen Was müssen Sie mitbringen?
- das einzuschulende Kind
- die Geburtsurkunde des einzuschulenden Kindes
- die Sprachstandsfeststellung (erhalten Sie von der Kita Ihres Kindes)
- die ausgefüllte Schulanmeldung
- das ausgefüllte Stammblatt
- zwei Passbilder
ggf. weitere Unterlagen:
- Hortanmeldung (Anmeldeformular siehe Hort)
- Antrag auf Ausstellung der Busfahrkarte (ab 2,5 km Schulweg) + 1 Passbild
- Antrag auf vorzeitige Einschulung (formlos)
- Antrag auf Zurückstellung
Den Termin für die schulärztliche Untersuchung erhalten Sie separat vom Gesundheitsamt. Dort lassen Sie sich bitte den Masernimpfnachweis bestätigen und geben uns diese Bestätigung ab.

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